Aktuelle Infos
Wir erledigen alle Arbeiten rund um Ihre Steuererklärung –
Ein Beitrag für alle Leistungen.
Sie zahlen einen festen Jahresbeitrag (sozial gestaffelt), egal wie oft Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört neben der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung u.a. auch ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, auf Steuerklassenwechsel und auf Kindergeld.
Wir prüfen Ihren Steuerbescheid, legen ggf. Einspruch ein und übernehmen die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt.
Mit uns haben Sie länger Zeit!
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss dies innerhalb von bestimmten Fristen erledigen. In der Regel muss die Steuererklärung spätestens am 31.07. des folgenden Jahres beim Finanzamt sein. Wird diese Frist überschritten muss ggf. mit einem
Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden.
Über uns als Lohnsteuerhilfeverein haben Sie länger Zeit. Hier gilt eine Frist bis zum 28.02. des übernächsten Jahres.