Mitgliedschaft

Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre und Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. (evt.mit Link auf StBerG).


Die Kosten für die Mitgliedschaft finden Sie in der
Beitragsordnung.

Dazu finden Sie hier die komplette Satzung



Und ansonsten:

Bitte geben Sie Ihre Empfehlung zur Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein an mögliche Interessenten weiter.

Das zukünftige Mitglied kann sich an Ihre Beratungsstelle, an eine Beratungsstelle in Seiner Nähe oder an die Hauptstelle wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite.

Wir wollen uns mit einem kleinen Dankeschön für die Weiterempfehlung bei Ihnen bedanken. Das neue Mitglied sollte uns daher sagen, von wem die Empfehlung kommt.



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